Versicherungsschutz im Ausland
- Entsendung
Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres inländischen Beschäftigungsverhältnisses für einen im Voraus zeitlich begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden, sind bei der BGM gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung: Der Sitz des Beschäftigungsunternehmens befindet sich in Deutschland und die Dauer der Entsendung ist von vornherein zeitlich begrenzt (im EU-Ausland: 12 Monate). - Auslandsversicherung
Sofern kein Versicherungsschutz besteht, weil die Entsendefrist überschritten ist bzw. der Auslandsaufenthalt unbefristet ist, bietet die BGM die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung abzuschließen. Nähere Auskünfte hier: [mehr]
Nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen Mitarbeiter, die im Ausland angestellt oder in einer selbständigen Niederlassung beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
- Flyer „Schutz durch die gesetzl. Unfallversicherung bei Beschäftigung im Ausland“
- Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Internetseite der Krankenversicherung (DVKA)
- Notfalltelefon Ausland: + 49 (0)6131 802 800
Sie brauchen Hilfe bei einem Arbeitsunfall im Ausland?
Die BGM ist 24 Stunden täglich unter dieser Telefonnummer erreichbar. So kann z. B. schnellstmöglich eine Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus vor Ort oder ein Rücktransport zur Behandlung im Inland veranlasst werden.
Die BGM schaltet in indizierten Fällen die Alarmzentrale der Firma "International SOS" ein, mit der ein Kooperationsvertrag besteht. International SOS ist spezialisiert auf medizinische und sicherheitsbezogene Dienstleistungen und besitzt ein eigenes weltweites Netzwerk von Ärzten, Fachpflegepersonal, Ambulanzflugzeugen, Koordinatoren usw.
International SOS nimmt nach der Unfallmeldung sofort Kontakt mit dem behandelnden Arzt vor Ort auf und klärt z. B. die Fragen zur Diagnose, Qualität der Behandlung, Kostenübernahme oder Notwendigkeit des Rücktransportes nach Deutschland sowie ggf. die versicherungsrechtlich relevanten Umstände des Unfalls.
Damit sorgt die BGM insbesondere in medizinischen Notfällen dafür, dass dem verunglückten Arbeitnehmer ein Arzt zur Seite steht und die erforderliche Behandlung oder den Rücktransport in Absprache mit der BG organisiert.




