Recht: Kein Versicherungsschutz beim Rauchen
Das Rauchen ist ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen. Das hat der Ausschuss Rechtsfragen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zum Versicherungsschutz beim Rauchen oder auf den Wegen zum Rauchen und zurück festgestellt. Es handele sich dabei um die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, begründet das entsprechende Rundschreiben des Spitzenverbandes diese Entscheidung. Das Rauchen sei somit eigenwirtschaftlich und deshalb nicht versichert.
Damit stehen – anders als bei der für den Lebenserhalt notwendigen Essenseinnahme – auch die für das Rauchen erforderlichen Wege, also zum Rauchen und vom Rauchen zurück an den Arbeitsplatz, nicht unter Versicherungsschutz. Daran ändere auch ein bestehendes Rauchverbot nichts, dass den Raucher dazu zwingt, seinen Arbeitsplatz zu verlassen und in einem Raucherraum oder im Freien zu rauchen, betonen die Rechtsexperten der DGUV.
Für das Rauchen hat nach Auffassung des Ausschusses die persönliche Entscheidung des Einzelnen eine so überragende Bedeutung, dass auch die Frage besonderer Umstände bei der versicherten Tätigkeit oder die nach der Stärke des Suchtfaktors zu keiner anderen Beurteilung führen können.
DGUV/Tbz




