Gesundheitsschutz

Ersthelfer

Die UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 UVV BGV A1 erhalten haben.

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen über die
• genaue Zahl der zu bestellenden Ersthelfer,
Seminar-
-Veranstalter
-Ziele
-Inhalte
-Dauer und
-Kosten 
zusammengestellt.


Zahl der Ersthelfer:
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens 1 Ersthelfer, bei größeren Betrieben mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen.

Seminarveranstalter:
Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt in der Regel durch den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), den Malteser-Hilfsdienst (MDH) oder andere von der Berufsgenossenschaft anerkannte Stellen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung direkt an den Veranstalter! Ein entsprechendes Formular steht Ihnen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Wichtig: Die Kosten für die Ersthelferausbildung werden nur dann von der BGM übernommen, wenn sie von einer "ermächtigten Stelle" durchgeführt werden. Eine Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen finden Sie auf der Website der BG-Qualitätssicherungsstelle des Fachausschusses Erste Hilfe.

Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen

Seminarziele:
Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewußtlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.

Seminarinhalte:
Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, z. B.
• Verhalten beim Auffinden einer Person
• Beachten der eigenen Sicherheit
• Absetzen des Notrufs
• Sichern der Unfallstelle
• Retten aus akuter Gefahr
• Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion

Seminardauer:
• Ausbildung 8 Doppelstunden
• Fortbildung 4 Doppelstunden

Seminarkosten:
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für
• den Lehrgang und
• das Training.
Die Teilnehmerunterlagen sind in den mit dem Ausbildungsträger vereinbarten Pauschalen enthalten.

Voraussetzung für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Training ist die vorherige Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang. Der zeitliche Abstand zwischen dem Abschluss eines Seminars und dem nächsten darf 2 Jahre nicht überschreiten!

Achtung:
Leisten Sie gegenüber dem Ausbildungsträger keine Zahlungen, sondern weisen Sie ihn auf die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft hin!
Der Arbeitgeber trägt die Reisekosten und die Kosten für Lohn bzw. Gehalt.

Anmeldeformular