Die Prüf- und Zertifizierungstelle des FA MFS

Seit über 30 Jahren: Geprüfte Produkte schaffen Vertrauen bei Herstellern und Kunden!

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle führt sicherheitstechnische Prüfungen an Maschinen, Geräten und technischen Unterlagen durch und stellt Zertifikate aus.

Das Leistungsangebot der Prüf- und Zertifizierungsstelle wird stets dem aktuellen Bedarf angepasst. Die GS-Prüfungen gründen sich auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Nur Prüf- und Zertifizierungsstellen, die von der Bundesregierung anerkannt sind, dürfen diese Prüfungen durchführen und das GS-Zeichen vergeben. Die GS-Prüfungen beinhalten eine wiederkehrende Fertigungskontrolle beim Hersteller. Neben den GS-Prüfungen werden auch Prüfungen nach dem Prüf- und Zertifizierungssystem der DGUV Test durchgeführt. Besonders hervorzuheben sind die Baumusterprüfungen und EG-Baumusterprüfungen. Sie werden angewendet bei Maschinen/Geräten sowie nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie).

Leistungsangebot der Prüf- und Zertifizierungsstelle (Auszug aus BGG 902)

Art der Prüfung Bescheinigung Prüfzeichen Mögliche Anwendung
Bauartprüfung GS-Prüfbescheinigung GS-Zeichen Verwendungsfertige Maschinen und Geräte
EG-Baumusterprüfung Baumusterprüfbescheinigung DGUV Test-Zeichen Produkte, für die Prüfungen nach EG-Richtlinien vorgegeben sind, z.B. nach Anhang IV Maschinenrichtlinie
Baumusterprüfung Baumusterprüfbescheinigung DGUV Test-Zeichen Verwendungsfertige Maschinen und Geräte für die keine GS-Prüfung gewünscht wird
Prüfung der technischen Unterlagen Übereinstimmungsbescheinigung   Z. B. zur Überprüfung der Übereinstimmung von Maschinen des Anhanges IV der Maschinenrichtlinie mit den zutreffenden Normen
Prüfung von Teilaspekten Prüfbescheinigung DGUV Test-Zeichen Z. B. Prüfung der elektrischen Ausrüstung, Prüfung der Lärmemission

Prüfgebiete

  • Drehmaschinen und Drehzentren
  • Fräs- und Bohrmaschinen, Bearbeitungszentren
  • Industrieroboter und Handhabungssysteme
  • Automatische Fertigungssysteme
  • Auswuchtmaschinen
  • Gießereimaschinen
  • Strahlmaschinen
  • Erodiermaschinen
  • Scheren
  • Schwenkbiegemaschinen (Kantbänke)
  • Rohrbiegemaschinen
  • Blechbiegemaschinen
  • Räummaschinen
  • Nietmaschinen
  • Härtereimaschinen
  • Lagermaschinen- und Einrichtungen
  • Steuerungstechnische Komponenten für spanende und nicht spanende Maschinen, sowie Industrieroboter (z.B. Antriebssteuerungen)

Prüfungen von hoher Qualität

 
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditiert und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit benannt sowie bei der europäischen Kommission in Brüssel notifiziert. Voraussetzung dafür ist die Unterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 17025 (ehem. EN 45001/45011). Der Erfahrungsaustausch zwischen den Prüf- und Zertifizierungsstellen wird durch den zentralen Erfahrungsaustauschkreis EK 9 sichergestellt.

EU-Notifizierungs-Nr. 0697
ZLS-Akkreditierungs-Nr. ZLS-P-718/07
ZLS-ZE-524/07

Die Prüfungen werden von erfahrenen Prüfern durchgeführt, die auch Aufgaben im jeweilig übergeordneten berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss wahrnehmen. Dadurch haben sie einen engen Kontakt zur Industrie und kennen die Probleme in der Praxis. Die Prüfer arbeiten auch an der Gestaltung von Normen und technischen Regeln mit. Somit kennen sie die Hintergründe der Anforderungen und sie können auch die Erfahrungen aus den Prüfungen gezielt in die Regelsetzung einfließen lassen.

Neue Technologien

Auf dem Gebiet der Schutzeinrichtungen und sicherheitsbezogenen Steuerungen liegt die Aufgabenstellung der Prüf- und Zertifizierungsstelle nicht alleine darin, Forderungen aus Normen und Richtlinien zu überprüfen. Sehr häufig werden seitens der Hersteller Produktenwicklungen vorgestellt, die von bestehenden Normen noch nicht erfasst werden.
Hier gilt es, mit Sachverstand und Fachkompetenz die Einhaltung der jeweiligen Schutzziele zu beurteilen, ohne neue Technologien zu blockieren. In diesen Fällen sind neue Prüfanforderungen zu erarbeiten und anschließend in den entsprechenden Normungsgremien umzusetzen.

Konzeptprüfungen

Bei Neuentwicklungen ist in vielen Fällen eine entwicklungsbegleitende Prüfung und Zertifizierung sinnvoll. So kann zum Beispiel bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf der Grundlage der Entwicklungsunterlagen eine Konzeptprüfung durchgeführt werden. Die Konzeptprüfung schafft bei den potenziellen Kunden aber auch bei den Entwicklern Vertrauen. Kostspielige Fehlentwicklungen können vermieden werden.

Kontakt

Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau
Wilhelm-Theodor-Römheldstraße 15
D-55130 Mainz

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