FA MFS SG "Lärm" - Weitere Infos
Richtigstellung des "Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau" zu Äußerungen von Herrn Prof. Dr. Fleischer, Justus-Liebig-Universität, Gießen:
Nach wie vor gilt: Dauerlärm ab 85 dB(A) gefährdet das Gehör.
Das Gehör ist nicht durch Lärm trainierbar.
Mainz, den 10. 01.2003 - Herr Prof. Dr. rer. nat. Gerald Fleischer hat Ergebnisse eigener Untersuchungen über die pro akustik-Schriftenreihe "Gerald Fleischer: The intelligent ear" veröffentlicht. Es wurde Ende Dezember 2002 eine sehr breite Berichterstattung in der regionalen und überregionalen Presse ausgelöst.
Herr Prof. Fleischer wird in Presseberichten mit Aussagen wie der folgenden zitiert: "Dauerlärm ist nach Ansicht des Gießener Gehörforschers Prof. Gerald Fleischer gut für die Ohren. Lärm sei auch dann nicht schädlich, wenn er sehr laut sei - wie beispielsweise in einer Disco, er schule vielmehr das Gehör."
Falsch sind folgende Aussagen von Herrn Prof. Fleischer:
- Beurteilungspegel bei Dauerlärm auch über 90 dB(A) seien unschädlich (wohl basierend auf den Angaben in der o.g. Veröffentlichung zum Fallbeispiel eines gut hörenden Piloten),
- Dauerlärm könne das Gehör trainieren; das Gehör könne die von intensivem Schall ausgehende Gefahr erkennen und sich der jeweiligen Situation durch Verringerung der Empfindlichkeit anpassen.
Diese Aussagen stehen in Widerspruch zu den derzeit gesicherten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften.
Richtig ist vielmehr:
Ein deutlich erhöhtes Gehörverlustrisiko durch Lärm besteht, wenn
- der Beurteilungspegel Leq = 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird, Während bei Beurteilungspegeln von 85 bis 89 dB(A) Gehörschäden nur bei langdauernder Lärmbelastung auftreten können, nimmt bei Beurteilungspegeln von 90 dB(A) und mehr die Schädigungsgefahr deutlich zu.
- extrem hohe Schalldruckpegel von mehr als 140 dB (z. B. Knalle, Explosionen) als Einzelschallereignisse einwirken.
Bereits bei Beurteilungspegeln unter 85 dB(A) sind lärmbedingte Hörminderungen im Einzelfall nicht auszuschließen. Die EG (2003/10/EG) Richtlinie "Lärm" legt untere Auslösewerte von 80 dB(A) bzw. ppeak=135 dB(C) sowie obere Auslösewerte von 85 dB(A) bzw. ppeak=137 dB(C) fest. Gehörschutz muss mit der nationalen Umsetzung der EG RL "Lärm" bei Überschreiten der oberen Auslösewerte getragen werden.
Die Berufsgenossenschaften werden Lärmprävention auf Grundlage der UVV "Lärm", die sich auf die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt, intensivieren, die Betriebe insbesondere zu Maßnahmen des persönlichen Gehörschutzes beraten und die Überwachung wahrnehmen.



