Verkehrssicherheit
Die Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd bietet für ihre Versicherten gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) Fahrsicherheitstrainings an.
Die Lernziele des Sicherheitstrainings sind:
- Gefahren rechtzeitig zu erkennen
- gefährliche Situationen durch vorausschauende und angepasste Fahrweise zu vermeiden
- Gefahren durch Wissen und durch Beherrschung des Fahrzeugs zu bewältigen.
Das Sicherheitstraining vermittelt Kenntnisse der Fahrphysik beim Fahren und Bremsen, auch in Kurven und beim Ausweichen. Die speziellen Gefahren verschiedener Fahrbahntypen und -zustände werden ebenfalls erläutert. Slalomfahrt, Brems- und Ausweichmanöver, Kurven- und Kreisbahnfahren sowie Abfangen eines ausbrechenden Fahrzeugs werden in der Praxis geübt.
Die BGM fördert Fahrsicherheitstrainings und -programme, die
- den Richtlinien des DVR zur Umsetzung von fahrpraktischen Sicherheitstrainings und -programmen entsprechen
oder
- nach dem Qualitätssiegel Verkehrssicherheit des DVR anerkannt sind.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DVR im Kapitel Sicherheitstrainings und -programme.
Orte und Anschriften:
Im gesamten Bundesgebiet stehen Trainingsplätze zur Verfügung. Außerdem kann das Fahrsicherheitstraining bei Bedarf mit Hilfe mobiler Einheiten praktisch auf jedem großen Parkplatz durchgeführt werden. Wenn Sie sich informieren möchten, ob das Training auch in Ihrer Nähe angeboten wird, schauen Sie doch einfach auf die Adressliste und Übersichtskarte auf der Internet-Seite des Deutschen Verkehrsicherheitsrates DVR.
Vorgehensweise zur Beantragung und Abwicklung eines Fahrsicherheitstrainings:
- Das Unternehmen vereinbart einen Termin mit dem Veranstalter und lässt sich diesen schriftlich bestätigen.
- Das Unternehmen meldet auf dem Antragsformular unter Angabe der Mitgliedsnummer die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter mit der beigefügten Auftragsbestätigung des Veranstalters bei der Berufsgenossenschaft zum Fahrsicherheitstraining an.
- Die Berufsgenossenschaft sendet dem Unternehmen eine Kostenübernahmeerklärung in Form von Teilnehmerlisten zu.
- Die Teilnehmer legen die Kostenübernahmeerklärung beim Veranstalter vor, tragen sich in die Listen ein und unterschreiben diese vor Ort. Der Veranstalter behält die ausgefüllten Listen ein und fügt sie der Rechnung an die Berufsgenossenschaft bei.
Bitte beachten Sie:
Der maximale Zuschuss der Berufsgenossenschaft beträgt pro Teilnehmer / Versicherten für
Pkw oder Motorrad 60,- €
Kleinlastwagen 120,- €
Lkw 180,- €
und wird höchstens alle 2 Jahre für die Versicherten gewährt. Die Differenz zahlt der Teilnehmer bzw. das Unternehmen.
- Nicht verwendete Kostenübernahmeerklärungen verlieren am Jahresende ihre Gültigkeit!
- Bitte richten Sie Ihre Bestellung nach dem tatsächlichen Bedarf aus!
- Wir behalten uns eine Kürzung der Bestellung vor.
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ansprechpartner bei der BGM:
Herr Kroenke
Telefon: 0511/8118-12643
und
Herr Schmey
Telefon: 0511/8118-16764
E-Mail: sicherheitstraining
bgmet.de
Fax: 0511/8118-11450
Bestellformular (PDF)


