Besondere Beratungsangebote
Gütesiegel "Sicher mit System"
Zielsetzungen
Mit der Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System" besteht für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter (in Ausnahmefällen bis 500 Mitarbeiter) die Möglichkeit, die Organisation des Arbeitsschutzes durch eine neutrale Stelle auf freiwilliger Basis und kostenlos überprüfen zu lassen. Die BGM will mit der Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System" "gute" Betriebe öffentlichkeitswirksam bekannt machen und alle Mitgliedsunternehmen motivieren, die Anforderungen des Arbeitsschutzes systematisch in die innerbetriebliche Organisation einzubinden. Somit soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angestoßen werden, der darauf abzielt, die Zahl der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die sich daraus ergebenden Kosten systematisch und dauerhaft zu verringern.
Vereinbarungen
Im Rahmen der Beratung des Unternehmers wird einvernehmlich festgelegt, ob sich die Begutachtung auf das Gesamtunternehmen (Regelfall) oder nur auf das Stammhaus erstreckt. Sofern alle Einzelfragen geklärt sind, wird zwischen dem Unternehmer und der BGM eine Vereinbarung abgeschlossen, mit welcher der Unternehmer die Bedingungen zur Vergabe des Gütesiegels „Sicher mit System“ anerkennt und sich verpflichtet, die sich für ihn daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Umsetzung des Konzeptes
Der Unternehmer benennt der BGM einen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe des Gütesiegels „Sicher mit System“, sofern er diese Funktion nicht persönlich wahrnimmt.
Es wird dem Unternehmen ein Selbstcheck übergeben, mit deren Hilfe die Firma eine erste Bewertung der Arbeitsschutzorganisation durchführen kann. Bei Fragen des Betriebes zur Verbesserung der Organisation steht der SmS-Berater zur Verfügung.
Die eigentliche Begutachtung zur Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch den SmS-Begutachter der BGM vor Ort. Dabei findet auch eine Betriebsbesichtigung mit Mitarbeiterbefragung statt.
Im Anschluss an die Begutachtung erhält der Unternehmer einen Begutachtungsbericht, in dem ein eventueller Handlungsbedarf sowie Empfehlungen zu Maßnahmen formuliert sind. Nach der Abarbeitung des Handlungsbedarfs und einer eventuellen Nachbegutachtung wird eine Bescheinigung ausgestellt und dem Unternehmen das Gütesiegel „Sicher mit System“ verliehen.
Vorteile
Unternehmen, die sich der Überprüfung im Zuge der Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System" unterziehen, profitieren von folgenden Vorteilen:
- Die Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens wird bewertet und kann optimiert werden.
- Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Krankheiten können gemindert werden.
- Verfügbarkeit und Motivation der Mitarbeiter werden erhöht.
- Kosten durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden gesenkt.
- Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse können verbessert werden.
- Durch weniger Störungen werden Effizienz und Produktqualität gesteigert.
- Die Einhaltung der wesentlichen organisatorischen Pflichten wird bestätigt.
- Durch weniger Arbeitsunfälle und Erkrankungen leistet das Unternehmen einen Beitrag zur Senkung der Kosten der gestzlichen Unfallversicherung, aber auch der gesetzlichen Krankenversicherung, also der gesamten sozialen Sicherungssysteme.
- Das Gütesiegel "Sicher mit System" kann zur Steigerung des Unternehmensimages werbewirksam genutzt werden.
- Akzeptanz und Image des Unternehmens bei Mitarbeitern, Kunden, Auftraggebern und Behörden wird verbessert.
Ansprechpartner
Dr. Walter Sichert
Präventionsdienst Nürnberg
Weinmarkt 9-11
90403 Nürnberg
Telefon: (09 11) 23 47 - 10241
E-Mail



