Gefahrtarif ab 01.01.2010
Zum 30.03.2007 haben sich die NMBG und die BGMS zur BGM vereinigt.
Bis zum 31.12.2009 galten die Gefahrtarife der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften fort. Ab dem 01.01.2010 gibt es einen einheitlichen Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM). Diesen finden Sie hier.
Ergänzend zur Übersicht der Unternehmenszweige im Gefahrtarif Teil III finden Sie hier eine alphabetische Aufzählung und eine numerische Aufzählung der Gewerbezweige.
Als Besonderheit für die Betriebe der ehemaligen NMBG gilt: Ab dem Jahr 2010 gibt es keine gesonderte Veranlagung für den kaufmännischen Bereich der Unternehmen mehr. Dies gilt auch für den Unternehmensteil Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Die bislang in diesen Betriebsteilen nachgewiesenen Lohnsummen werden jetzt in den technischen Tarifstellen der Unternehmen erfasst.
Im Bereich der ehemaligen BGMS galt diese Regelung bereits ab dem Jahr 2006.
Dem Veranlagungsbescheid ist ein Informationsschreiben beigefügt, aus dem Sie die wesentlichen Änderungen nochmals entnehmen können.
Informationen zu den im Beiblatt angeführten Seminaren der Mitglieder- und Beitragsabteilung finden Sie hier.
Änderung Ihrer DEÜV-Daten ab 01.01.2010
Zusätzlich ist dem Veranlagungsbescheid ein Schreiben Ihrer Daten für das DEÜV-Verfahren ab 2010 beigefügt. Ein neutrales Muster finden Sie hier.
Die Betriebsnummer der BGM: 52742028 gilt mit dem neuen Gefahrtarif ab dem 01.01.2010 für sämtliche Betriebe. Insofern ist diese Betriebsnummer ab 2010 auch für die Betriebe der ehemaligen NMBG - Bereich Nord - (bis 31.12.2009 BBNR-UV 29059513) einzupflegen. Für die Betriebe der ehemaligen BGMS - Bereich Süd - war diese Betriebsnummer bereits im Jahr 2009 zutreffend.
In jedem Fall müssen Sie die Tarifstelle Ihres Unternehmenszweiges in Ihrer Software ab dem 01.01.2010 ändern.
Bitte beachten Sie: Die Daten für das Jahr 2010 können Sie erst in Ihr System einpflegen, wenn der neue Gefahrtarif über ein Update Ihres Softwareanbieters bereit gestellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Update direkt an das Unternehmen, dass Ihnen die Software zur Verfügung stellt.


