Lohnnachweis 2009
Handschriftlich ausfüllen und per Post abschicken oder direkt am PC online bearbeiten: Sie haben die Wahl. Am besten geht’s übers Extranet, das spart Zeit und Geld.
In diesen Tagen erhalten Sie das Formular „Lohnnachweis 2009“. Mit diesem Formular melden Sie bitte möglichst bis zum 31. Januar 2010, spätestens jedoch bis zum 11. Februar 2010
- Das Arbeitsentgelt für 2009 aller Beschäftigten Ihres Unternehmens
- Die von Ihren Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden in 2009
- Die Zahl der Beschäftigten
Das Arbeitsentgelt ist ein Faktor der Beitragsberechnung. Die Zahl der Arbeitsstunden und der Beschäftigten dienen statistischen Erhebungen. Dabei werden die Daten maschinell eingelesen. Senden Sie uns deshalb den ausgefüllten Lohnnachweis bitte auf dem Postweg zu und machen Ihre Eintragungen nur in den dafür vorgesehenen Feldern. Wird ein Lohnnachweis per Telefax eingereicht, entsteht ein hoher manueller Arbeitsaufwand und führt somit zu höheren Kosten für die Verarbeitung des Lohnnachweises.
Alternative Extranet
Alternativ besteht deshalb die Möglichkeit, den Lohnnachweis online über das Extranet einzureichen. Das Extranet beruht auf der gleichen Technik wie das Internet, kann aber nur von einer festgelegten Personengruppe genutzt werden, weil der Zugang mit einem Kennwort geschützt ist. Und so funktioniert’s: Einfach das Kennwort mit den Zugangsdaten von der für Ihr Unternehmen
zuständigen Metall-Berufsgenossenschaft beantragen. Über die Internetseite Ihrer BG und den Button Extranet gelangen Sie zur Einstiegsmaske. Ihre Vorteile:
- Sie haben die Möglichkeit den Lohnnachweis online auszufüllen und ohne Kosten ganz einfach per „Mausklick“ zu übersenden.
- Die von Ihnen eingegebenen Daten werden gespeichert und Sie können diese – unter Eingabe Ihrer Benutzerdaten – abrufen oder ändern.
- Sie benötigen keine weitere Software für die Nutzung dieses Services.
- Eine Hilfefunktion unterstützt Sie beim Ausfüllen des elektronischen Lohnnachweises.
- Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, über das Extranet die Unfallanzeige einzureichen sowie die Belastungsliste zu prüfen und Seminarbuchungen vorzunehmen.
Der nachweispflichtige Höchstbetrag beträgt 72.000 € je versicherter Person im gesamten Geschäftsjahr. Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung darf dieser Betrag nicht anteilig gekürzt werden. Beachten Sie bitte auch das Informationsschreiben zum Lohnnachweis und das „Merkblatt über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt“.


