Mitgliedschaft und Beitrag
Durch die Mitgliedschaft Ihres Betriebes bzw. Ihres Arbeitgebers in der BG sind Sie als Arbeitnehmer kraft Gesetzes unfallversichert.
Für jedes Unternehmen besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der für sie fachlich und örtlich zuständigen BG.
Diese Mitgliedschaft kann durch keine private Versicherung ersetzt werden. Kurz zusammengefasst heißt das:
- Mitglieder der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer.
- Versichert sind die Beschäftigten der Unternehmen.
Wenn Ihr Betrieb zum Zuständigkeitsbereich der BGM gehört, ist die BGM Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Betreuungsbereich der BGM gehören derzeit rund 2,7 Millionen Versicherte in ca. 98.000 Unternehmen.
Was Sie als Unternehmer durch Ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft insbesondere zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Kapitel. Außerdem informieren wir Sie darüber, wie Sie sich selbst und Ihre mitarbeitenden Familienangehörigen bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern können.
Unsere Seminare zu Mitgliedschaft und Beitrag
Zur Information der Betriebe bieten wir auch im Jahr 2010 unsere Personal-seminare zum Thema "Aufgaben und Finanzierung der Berufsgenossenschaften" an. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wir möchten Ihnen in den Veranstaltungen näher bringen, wofür Ihre Beiträge verwendet werden und wie sich Ihr Beitrag berechnet.
Genaueres zum Seminarinhalt und zur Organisation können Sie dem Ablaufplan bzw. dem Mustereinladungsschreiben entnehmen.
Die Seminartermine und -orte für das Jahr 2010 finden Sie hier.
Zu den Seminaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Onlineanmeldung.




