Hautgefährdungen

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zur Hautgefährdung

Der Unternehmer hat vor dem Einsatz von Arbeitsstoffen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Dies gilt besonders, wenn beim Umgang mit Arbeitsstoffen Hautkontakt vorliegt.

In der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist zunächst zu prüfen, inwieweit Stoffe mit weniger hautschädigendem Potential eingesetzt werden können oder die Verwendung der Stoffe ohne Hautkontakt gewährleistet werden kann, z. B. durch geschlossene Anlagen, Greifeinrichtungen, automatischen Dosiereinrichtungen, Auftragen des Stoffes mit Hilfsmitteln etc.

Wenn jedoch der offene Umgang mit hautgefährdenden Stoffen nicht zu vermeiden ist, kommen als Maßnahmen persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz. Hierzu zählen Schutzhandschuhe und Hautmittel. Persönliche Schutzausrüstungen sind keine zwangsweise wirkenden Schutzmaßnahmen; die Verwendung dieser Mittel ist letztendlich nicht gesichert. Die Aufklärung der Mitarbeiter über die Hautgefährdungen sowie die zu treffenden Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz im Rahmen der Unterweisung, sind deshalb besonders wichtig. Nur wenn der Mitarbeiter von Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen (Schutzhandschuhe und Hautschutz) überzeugt ist, kann eine hohe Akzeptanz der persönlichen Schutzausrüstung erreicht werden.

Als weitere vorbeugende (präventive) Maßnahme ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 zu sehen, die an besonders hautbelastenden Arbeitsplätzen, bei persönlicher Disposition oder schon bestehenden Hauterscheinungen durch einen ermächtigten Arzt sinnvoll ist.

In nachfolgenden Arbeitsbereichen ist mit dem Auftreten von Hautgefährdungen zu rechnen

 

Arbeitsverfahren/Arbeitsbereiche hautbelastende Stoffe
Spanabhebende und spanlose Bearbeitung wassergemischte und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, Ziehfett, Öle Fett, Metallabrieb, Späne
Instandhaltung, -setzung, Montage Öle, Fette, lösemittelhaltige Reiniger, Kleber, ggf auch Kühlschmierstoffe
Reinigen, Entfetten Wässrige Reiniger, verdünnte Säuren und Laugen, lösemittelhaltige Reiniger
Beschichten (Lackieren), Kleben, Kunststoffverarbeitung Lack, Harze und Härter, Lösemittel, Klebstoffe
Galvanik Metallsalz-Lösungen, Säuren, Laugen
Härterei Mineralöle, Abschreckmittel
Tätigkeiten mit stark haftenden Verschmutzungen z. B. Metallabrieb, Ruß, Kohle, Teer, Pech, Asphalt, Bitumen
Feuchtarbeit, häufiges Händewaschen Nässe, Feuchtigkeitsstau
Schweißen, Schneiden UV-Strahlung
Umgang mit zementhaltigen Produkten z. B Beton, Speis, Mörtel, Verfugemittel
Umgang mit KMF (Glaswolle, Steinwolle etc.) Fasern

 

Vor allem beim Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen kommt dem Hautschutz oft eine zentrale Bedeutung zu, da hier an einer Vielzahl von Arbeitsplätzen aufgrund der offenen Maschinen nicht mit Handschuhen gearbeitet werden darf. Somit ist der direkte Hautkontakt zum Kühlschmierstoff nicht zu vermeiden.