FA MFS: Sachgebiet Lärm
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger fördern die Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch Präventionsausschüsse. Sie sind Ausschüsse der Verwaltung und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingerichtet. Leitung und Geschäftsführung liegen bei den hierfür bestimmten Unfallversicherungsträgern oder bei der DGUV.
(s.a.: BG-Grundsatz "Präventionsausschüsse des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG" (BGG 900 - 2.2006) – Aktualisierung in Vorbereitung).
Die Aufgaben eines Fachausschusses im Bereich "Lärm am Arbeitsplatz" werden bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern u.a. durch das SG "Lärm" des Fachausschuss "Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau" (FA MFS) bei der DGUV wahrgenommen. Die Leitung dieses Fachausschusses liegt bei der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd.
Die Sachgebiete bzw. Arbeitskreise des FA MFS setzen sich zusammen u.a. aus Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Staatlicher Stellen, der Sozialpartner, Hersteller und Betreiber sowie besonderen Sachverständigen.
Im SG "Lärm" sind Vertreter betroffener Branchen beteiligt, die als Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz tätig sind.
Grundsätzlich werden alle Fragen der Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz behandelt.
So hat das SG "Lärm" (vormals AK "Betriebslärmbekämpfung") u.a. die erste Fassung der UVV "Lärm" (BGV B3) erarbeitet, die im Jahre 1974 in Kraft getreten ist. Diese UVV "Lärm" (BGV B3) wird nun nach 33 Jahren im Jahr 2007/2008 durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zurückgezogen bzw. außer Kraft gesetzt. An die Stelle der UVV "Lärm" (BGV B3) ist mit Inkrafttreten am 9. März 2007 die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" getreten, die die EG Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) national umgesetzt hat.
- Übersicht zum Stand der Umsetzung der vier EG Richtlinien zu „Physikalischen Einwirkungen“ - Stand: Juli 2010 -
- "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" (Stand: 27. Juli 2010)
(Die erste Version vom März 2007 wurde zuletzt geändert durch Art. 3 Verordnung vom 19.07.2010, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 38 vom 26. Juli 2010)
- Technische Regeln: TRLV Vibrationen
- Veröffentlicht als Nr. 14-15 des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl) vom 10. März 2010 und verfügbar über www.baua.de/TRLV
- BAuA-Link nach Abschnitt 4.2 der TRLV Vibrationen Teil 1 zu Branchenbezogenen Gefährdungstabellen bei Vibrationen (Tabellenwerke als zusätzliche Informationsquellen bei der Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen (siehe Abschnitt 4.2 TRLV Vibrationen Teil 1)) mit Benutzungshinweisen: www.baua.de/trlv
- Einige wichtige Kernelemente der LärmVibrationsArbSchV (pdf-Datei)
- Flyer "Schutz vor Lärm - Die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" (pdf-Datei)
"RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" (pdf-Datei)
vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) - (17. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
- FA-Informationsblatt Nr. 013 "Leise Maschinen - Auswahl und Beschaffung " - aktualisierte Version 08/2010
- FA-Informationsblatt Nr. 018 "Lärm-Stress" am Arbeitsplatz
- "EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Vorgaben für Hersteller-/ Lieferantenangaben zu Lärm- und Vibrationsemissionen“
(pdf-Datei, FA-Infoblatt Nr. 023) - Aktualisierte Ausgabe 05/2010
Lärmmessungen am Arbeitsplatz
„Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.
Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen. Lässt sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht sicher ermitteln, hat er den Umfang der Exposition durch Messungen nach § 4 festzustellen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen.“ - § 3 (1) LärmVibrationsArbSchV
Die für Ende 2009 erwartete neue Technische Regel Lärm und Vibrationen "Lärm" (TRLV L) wird in einem Teil 2 „Messung von Lärm“ entsprechende Konkretisierungen zur LärmVibrationsArbSchV enthalten.
Die im September 2009 veröffentlichte Norm DIN EN ISO 9612 „Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren) (ISO 9612:2009); Deutsche Fassung EN ISO 9612:2009“ legt das verbindliche Verfahren fest, um die Lärmbelastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erfassen und den Tages- Lärmexpositionspegel zu berechnen. Weiterhin legt der Anwendungsbereich dieser Norm fest, dass diese Internationale Norm nicht dafür vorgesehen ist, die Verdeckung von Sprache zu untersuchen oder Infraschall, Ultraschall und extraaurale Wirkungen (s.a FA-Informationsblatt 18 „Lärm-Stress am Arbeitsplatz“) von Lärm zu beurteilen.
Die Norm DIN EN ISO 9612 ist beim Beuth Verlag zu beziehen: www.beuth.de dort in Suchfenster eingeben „DIN EN ISO 9612“.
Die bisher zur Bestimmung von Lärmexpositionspegeln/Beurteilungspegeln am Arbeitsplatz in Bezug genommene Norm DIN 45645 Teil 2 wird derzeit überarbeitet und gilte heute bereits für die Ermittlung eines Beurteilungspegels als Kenngröße für die extraauralen Wirkungen von Geräuschimmissionen bei der Arbeit (alle nicht das Gehör schädigenden Wirkungen von Lärm, s.a. FA-Informationsblatt 018 „Lärm-Stress am Arbeitsplatz“) . Wegen der Änderungen haben das NALS im DIN und VDI einen entsprechenden Warnvermerk veröffentlicht: www.beuth.de
Ausführliche Erläuterungen zur „Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz“ enthält auch die BGI 5053. (www.arbeitssicherheit.de/de/html/bgvr-verzeichnis).
Weitere Erläuterungen zur Anwendung der Norm DIN EN ISO 9612 sind z.B. verfügbar in folgenden Veröffentlichungen:
- Maue, J.: „Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen - die neue DIN EN ISO 9612 - ISO/TC 43 "Akustik"“, Beuth Verlag, 2008-03 http://www.beuth.de/langanzeige/Bestimmung+der+L%26auml%3Brmexposition+an+Arbeitspl%26auml%3Btzen/de/107394441.html&limitationtype=&searchaccesskey=MAIN
- Maue, J.: „Beurteilung der Geräuschexposition am Arbeitsplatz - Beurteilung nach DIN EN ISO 9612“ In: Sicher ist Sicher - Arbeitsschutz aktuell, 6.2009, Seite 286-290
Weitere Informationen des Sachgebiet Lärm:
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Belastungen durch „Lärm“:
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird u.a. für Tätigkeiten mit Einwirkung von Lärm nach der am 24. Dezember 2008 in Kraft getretenen „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) durchgeführt. Hierauf wird auch im neuen § 13 LärmVibrationsArbSchV (nach Art. 5 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008) hingewiesen. Der bisherige § 13 LärmVibrationsArbSchV wird geändert und enthält nur noch einen Hinweis auf die neue ArbMedVV. Der bisherige § 14 LärmVibrationsArbSchV entfällt.
Der § 11 (3) LärmVibrationsArbSchV enthält weiterhin die Bestimmung zur „allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung“, die jeder Beschäftigte bei Tätigkeiten ab dem Überschreiten der unteren Auslösewerte „Lärm“ erhalten muss und die im Rahmen der Unterweisung nach § 11 LärmVibrationsArbSchV erfolgen kann.
Die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) ist verfügbar unter www.bmas.de --> dort oben rechts unter „Suche“ das Stichwort „ArbMedVV“ eingeben.
Wenn bei Tätigkeiten mit Lärmexposition nach Anhang Teil 3 (1), Nr. 3 der ArbMedVV die oberen Auslösewerte von LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden, sind vom Arbeitgeber regelmäßig Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Bei der Anwendung dieser oberen Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Wenn bei Tätigkeiten mit Lärmexposition nach Anhang Teil 3 (2), Nr. 1 der ArbMedVV die unteren Auslösewerte von LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden, sind vom Arbeitgeber regelmäßig Angebotsuntersuchungen anzubieten. Bei der Anwendung dieser unteren Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" ist seit Jahrzehnten der BG-liche Grundsatz G 20 in der Praxis eingeführt. Eine Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm" ist als BGI 504-20 verfügbar unter www.arbeitssicherheit.de
Bezugsquelle BG-Grundsatz „Lärm“ (G 20):
A.W. Gentner Verlag,
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
E-Mail: hummel@gentnerverlag.de
Internet: www.shk.de/gentner/
Das Kurswissen „Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge nach G 20 "Lärm“ steht im Internet zur Verfügung: www.dguv.de/bgag Webcode: d54466
Arbeitsbedingte ototoxische Substanzen (das Innenohr schädigende Stoffe)
Die BGZ-Fachveranstaltung "Ototoxizität - eine neue Herausforderung bei der Prävention von Gehörschäden?" am 04. / 05. Juli 2006 in der BGA Hennef hat den derzeit verfügbaren Kenntnisstand zusammengefaßt. In Folge dieser Fachveranstaltung wurde ein Positionspapier der Arbeitskreise "Lärm" und "Gefahrstoffe" des Ausschusses ARBEITSMEDIZIN bei der DGUV zu ototoxischen Arbeitsstoffen veröffentlicht.
Ototoxische Arbeitsstoffe (Positionspapier des Ausschusses Arbeitsmedizin, 3.2009)
Fachinformationen zur Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) über die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung"
- Informationssammlung zu Rechtstexten, Normen, Fachinformationen, Datenbanken -
Gesetze/Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (§ 3 (1) des GPSG)
- Mutterschutzgesetz (§ 4 (1))
- Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 22 Abs. 1 Nr. 5 JArbSchG)
- Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (17. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 42 vom 15.2.2003, S. 38-42)
- Umsetzung über die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung"
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 (1), § 7, § 9; Anhang 2, Abs. 2.2, 2.4)
- Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV)
9. GPSGV, § 2 Sicherheitsanforderungen:
"Maschinen oder Sicherheitsbauteile dürfen nur in den Verkehr gebracht
werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen des Anhangs I der Richtlinie 89/392/EWG entsprechen und bei ord-
nungsgemäßer Aufstellung und Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb
die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Haus-
tieren und Gütern nicht gefährden." - Berufskrankheitenverordnung (BKV) (BK 2301 "Lärmschwerhörigkeit")
- Bestimmungen zu "Lärm/ Luftschall" in Anhang I zur Maschinenverordnung (9. GPSGV - § 2 Verweis auf Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG))
- Erläuterungen zur Novelle der EG-Maschinenrichtlinie: FA-Informationsblatt Nr. 023 "Neuerungen der EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Herstellerangaben zu Lärm- und Vibrationsemissionen von Maschinen"
- Anhang I zur EG-Maschinenrichtlinie, Nr. 1.1.2 "Grundsätze für die Integration der Sicherheit"
- Anhang I zur EG-Maschinenrichtlinie, Nr. 1.5.8 "Gefahren durch Lärm"
- Anhang I zur EG-Maschinenrichtlinie, Nr. 1.7.2 Warnung vor Restgefahren
- Anhang I zur EG-Maschinenrichtlinie, Nr. 1.7.4 d) in Verbindung mit 1.7.4 f) "Betriebsanleitung - Angaben über den von der Maschine ausgehenden Luftschall"
- Anhang I zur EG-Maschinenrichtlinie, Nr. 1.7.4 e) "Betriebsanleitung - In der Betriebsanleitung müssen erforderlichenfalls die Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen enthalten sein (z. B. Verwendung von Geräuschdämpfern, …)
- Anhang I zur Maschinenverordnung, Nr. 2.2 "Betriebsanleitung - In der Hand gehaltene bzw. von Hand geführte Maschinen" (9. GPSGV)
- Anhang I zur Maschinenverordnung, Nr. 3.2.1, 5. Absatz "Fahrerplatz" (Kabine)
Fachinformationen, Messtechnische Dienste, Institutionen/ Institute/ Internet-Links
Zu Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz sind von den Arbeitsschutz-Institutionen eine Vielfalt an Medien (Broschüren, Video, CD-Rom, etc.), Handlungsanleitungen, Fachinformationen verfügbar.
Beispielhaft werden hier einige BG-Informationen zum Thema "Lärm" aufgeführt:
- BGI 674 (LSA 01-234) "Geräuschminderung in Fertigungshallen; Grundlagen und Auswahlkriterien zur Schallabsorption"
- BGI 675 (LSA 01-305) "Geräuschminderung im Betrieb; Lärmminderungsprogramm nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm"
- BGI 678 (LSA 02-234) "Geräuschminderung in Fertigungshallen; Anwendungsbeispiele raumakustisch optimierter Fertigungsräume"
- BGI 679 (LSA 02-300) "Geräuschminderung bei der Fertigung; Lärmarme Technologien und Arbeitsverfahren; Metallerzeugung und Metallverarbeitung"
- BGI 688 "Lärm am Arbeitsplatz in der Metallindustrie"
- BGI 797 (LSA 03-234) "Geräuschminderung in Fertigungshallen; Schallausbreitungsminderung, Reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung, Messverfahren"
- Bezug über zuständige Berufsgenossenschaft
oder - Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln E-Mail: verkauf@heymanns.com Internet: www.heymanns.com
www.arbeitssicherheit.de
- Bezug über zuständige Berufsgenossenschaft
- VMBG -Mini-CD-ROM "Schütze Dein Gehör" (Aktualisiert August 2009)
zu bestellen im Internet bei
- www.bg-metall.de dort: Service und Kontakt >> Webshop >> CD-ROM
- www.mmbg.de dort: Medien >> CDs / DVDs
Messtechnische Dienste der Berufsgenossenschaften, z.B.:
- Berufsgenosenschaft Metall Nord Süd, Messtechnischer Dienst
In vielen Betrieben besteht für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz eine Einwirkung verschiedener Noxen, z.B. gefährlicher Stoffe in der Luft oder von Lärm. Ob dadurch Gefährdungen für die Mitarbeiter vorliegen, kann auch von den Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit nicht immer zweifelsfrei ohne Messungen beurteilt werden.
Zur Unterstützung der Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer Beratungen existiert bei der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) ein Messtechnischer Dienst. Dieser führt die erforderlichen Messungen und Beurteilungen durch erfahrene und autorisierte Messingenieure und -techniker durch.
- Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau und Metall-Berufsgenossenschaft, Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft: Fachstelle Lärm und Vibration
http://www.mmbg.de/DIENSTL/FS06/index.html
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro:
http://www.bgete.de/praev/praev_laermmessungen.html
Die Verminderung von Lärm ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sichereren Arbeitsplätzen und verbessertem Gesundheitsschutz. Der Lärmmesswagen der BG Energie Textil Elektro verfügt über kompetente Mitarbeiter und moderne Geräte. Vor Ort messen und bewerten diese Fachleute nach einheitlichen Regeln und Richtlinien, insbesondere der DIN 45641, der DIN 45645 und der VDI-Richtlinie 2058.Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind eine solide Grundlage für effiziente Maßnahmen zur Lärmminderung. - Messtechnische Dienste weiterer Berufsgenossenschaften über Internet oder die jeweiligen Präventionsdienste der Berufsgenossenschaften.
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA) - Referat 4.1 Lärm
www.dguv.de Webcode: d4693
Die Sachgebiete des Referates 4.1 Lärm im Fachbereich 4 umfassen "Lärmimmission, Lärmeinwirkung", "Lärmmesstechnik, Maschinenlärmminderung", "Lärmemission, Raumakustik", "Gehörschutz, physikalische Expositionsdaten".
- Gefährdungsermittlung an Arbeitsplätzen, insbesondere in Problemfällen (Schallimpulse, Ultraschall, ohrnahe Schallquellen)
- Erkennbarkeit von akustischen Signalen im Arbeitslärm
- Lärmminderungsberatungen von Berufsgenossenschaften/Betrieben
- Rechnerische Prognosen von Lärmbelastungen für neue Arbeitsplätze
- Lärmminderungsuntersuchungen an Maschinen und Werkzeugen
- Geräuschemissionsprüfungen an Maschinen
- EG-Baumusterprüfungen von Gehörschützern
- Entwicklung von Prüfverfahren für Gehörschützer
- Aufbau und Pflege des Gehörschützer-Auswahlprogramms
- BGIA Gehörschützer-Auswahlprogramm für Orchestermusiker
Der Arbeitgeber hat nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordung (LärmVibrationsArbSchV) die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Gehör gefährdendem Schall zu schützen. Oft gehen Musiker aber mehreren Tätigkeiten (z.B. Einzelüben, Unterrichten,...) nach, von deren Belastung für den Musiker der Arbeitgeber häufig keine genaue Kenntnis haben kann. Für diese Fälle wird dem Musiker ein Auswahlprogramm angeboten als Hilfe bei der Ermittlung seiner Belastung und für die Auswahl des Gehörschutzes.
http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/musiker/index.html - Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschützern
- Einzelprüfungen von Messgeräten > Schallpegelmessgeräten
- Aufbau und Pflege der Datenbanken zu physikalischen Einwirkungen
- Schulungen von Technischen Aufsichtspersonen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
www.baua.de dort "Themen von A-Z -> "Lärm und Akustik"
oder
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Laerm-und-Akustik/Laerm-und-Akustik.html__nnn=true
- Schäden und Beeinträchtigungen durch Lärm
- Lärm messen, bewerten und mindern
- Vorschriften
- EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG - Umsetzung ins nationale Recht
- Lärm von Maschinen
- Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen
- Schallschutz bei Orchestermusikern
- Dokumentation der Tagung "Music - Safe and Sound" am 16./17.01.2007
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Lärm
- Grundlegende Informationen
- Informationen der BAuA
- Informationen des BGIA
- Informationen weiterer Anbieter
"Weitere Informationen" der Agentur unter http://de.osha.europa.eu/topics/laerm/
Fragen und Antworten zum Thema 'Lärm' -> Link zu KomNet NRW:
FAQ "Lärm" aus KomNet NRW - http://www.komnet.nrw.de/wasKomNet/index.html
Kostenlose Online-Beratung rund um Arbeit, Beschäftigungsfähigkeit & Gesundheit
KomNet Moderne Arbeit bietet Antworten und Lösungen zu allen Themen rund um Gesünder Arbeiten, Arbeitsgestaltung und Qualifizierung.
http://195.145.160.229/cgi-bin/komnet/asinfo.cgi?setcat=BAS/7/3
Beispiele für Gute Praxis aus dem betrieblichen Alltag in Deutschland zum Thema 'Lärm' bietet die INQA-Datenbank Gute Praxis
Europäische Woche 2005 "Schluß mit Lärm" www.schluss-mit-laerm.de
Prävention online-Extra-Newsletter zum "Tag gegen Lärm" 2006
Aktuelles aus der Forschung zum Thema Lärm
Einige Internet-Links und Datenbanken zu Lärm am Arbeitsplatz
- „Schluss mit Lärm!“ – EU Woche 2006: www.schluss-mit-laerm.de
- „Gut zu hören“ – Aktion der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften „Jugend will sich-er-leben“ – www.jwsl.de
- „Tag gegen Lärm“ – www.tag-gegen-laerm.de
- Lärmquellen der Eisen- und Metallindustrie (SMBG-Specht-Katalog 1973) http://www.hvbg.de/d/bia/pra/laerm/
Die Dokumentation "Lärmquellen der Eisen- und Metallindustrie" des damaligen Instituts für Lärmbekämpfung (IfL) in Mainz (heute in das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA integriert) erschien im Jahr 1973. Sie entstand im Auftrag und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Eisen- und Metall-Berufsgenossenschaften.
Dieser Katalog bietet eine Orientierungsunterlage und Arbeitshilfe auf den Gebieten der Lärmbekämpfung, der Gehörschutzmaßnahmen, der Gehörüberwachung sowie der Berufsanamnese in Lärmschwerhörigkeitsfällen. Er wendet sich in erster Linie an die Aufsichtsorgane der Berufsgenossenschaften sowie an Sicherheitsingenieure, Sicherheitsausschüsse und werkärztlichen Dienste der Mitgliedsunternehmen.
Heutzutage hilft der Katalog Fachkundigen bei der Ermittlung zurückliegender Lärmbelastungen und dokumentiert im Rahmen der Entwicklung der beruflichen Lärmbelastung in der Eisen- und Metallindustrie die Situation der 70er-Jahre. Der Katalog steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung (3,26 MB).
- Lärmbelastung Bauwirtschaft, In: BGIA Handbuch 210 270, 21. Lfg. 10/1993, S. 5, BGIA Handbuch Arbeitsanamnese – Ermittlung der berufstypischen Lärmbelästigung in der Bauwirtschaft: Zusammenfassung der Messergebnisse
- Impuls-/Schlaggeräusche: BGR 194 „Einsatz von Gehörschützern“, Anhang I, Tabelle 4/5, S. 39
- Lärmtabellen der SUVA (Diverse Branchen mit jeweils typischen Lärmbelastungen für Berufe und Tätigkeiten; nach Abstimmung mit SUVA) http://wwwitsp1.suva.ch/sap/its/mimes/waswo/99/pdf/86005.pdf
- http://www.suva.ch/de/home/suvapro/informationsmittel_suvapro.htm dort unter Bestellnummer eingeben: 862 , 863 , 864. Man erhält dann jeweils alle Lärmtabellen mit 862.... etc. aus den verschiedenen Branchen
Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KARLA) http://www.las-bb.de/karla/ oder http://bb.osha.de/de/gfx/good_practice/fdb.php#5
Internet-Datenbank, die Lärm- und Vibrationskennwerte von Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden mobilen Arbeitsmaschinen sowie handgeführten Arbeitsmitteln beinhaltet.
Normen
Normung in den Bereichen „Akustik“ und „Lärmminderung“:
Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI – Fachbereich 1 „Akustik“ und Fachbereich 2 „Lärmminderung“
Übersicht Normen: „Normen des Ausschusses“ / „Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Sicherheit“ -> “ http://www.nals.din.de/
Bezugsquellen:
- Beuth Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
E-Mail: postmaster@beuth.de
Internet: www.beuth.de
bzw.
- VDE-Verlag GmbH,
Bismarckstraße 33,
10625 Berlin
E-Mail: vertrieb@vde-verlag.de
Internet: www.vde-verlag.de
bzw.
- DIN Schall & Schwingungen online
DIN Schall & Schwingungen online bietet eine Zusammenstellung von technischen Dokumenten, die im Zusammenhang mit Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz sowie der Ermittlung der Geräuschkennwerte von Maschinen stehen.
http://www.din-schall-schwingungen.de/
Hinweise auf einige Basisnormen:
- DIN 45 635-1 Geräuschmessung an Maschinen; Luftschallemission, Hüllflächenverfahren; Rahmenverfahren für 3 Genauigkeitsklassen
- DIN 45 645-2 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen; Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz
- DIN EN 60 651 Schallpegelmesser - aktualisiert durch DIN EN 61 672-1, DIN EN 61 672-2
- DIN EN 60 804 Integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser - aktualisiert durch DIN EN 61 672-1, DIN EN 61 672-2
- DIN EN 61 672-1 Elektroakustik; Schallpegelmesser; Anforderungen
- DIN EN 61 672-2 Elektroakustik; Schallpegelmesser; Baumusterprüfungen
- DIN EN ISO 3740 Akustik; Bestimmung des Schallleistungspegels von Geräuschquellen; Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen
- DIN EN ISO 7731 Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten - Akustische Gefahrensignale (ISO 7731:2003); Deutsche Fassung EN ISO 7731:2008
- DIN EN ISO 9612 Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren) (ISO 9612:2009); Deutsche Fassung EN ISO 9612:2009
- DIN EN ISO 11 200 Akustik; Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten; Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen zur Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten
- VDI 2058 Blatt 2 Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung
- VDI 3760 Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen
Normungs-Datenbank: Nora
www.kan.de/nora/
Normenrecherche Arbeitsschutz (NoRA) :
- Zugriff auf Normen mit Bezug zum Arbeitsschutz bietet das Internetangebot NoRA (Normenrechereche Arbeitsschutz). Auf der Grundlage einer Datenbank "Normen mit arbeitsschutzrelevanten Inhalten" kann in mehreren tausend Normen recherchiert werden. Dazu wurde ein umfangreicher Schlagwortkatalog indexiert.
- Die Anzeige der Kurzreferate und sonstiger Daten zu den Normen ist kostenfrei.
- NoRA ist ein Gemeinschaftsangebot der Kommission Arbeitschutz und Normung (KAN) und des Deutschen Instituts für Normung (DIN).





